Bis jetzt konnte ich in der Urteilsbegründung nicht erkennen, dass der Richter die Prüfpflicht der elektrischen Anlage nach §12 AVBEltV durch den Vermieter beachtet hat. Wenn nicht besteht die Gefahr eines groben Fehlurteils. Leider kam es mittlerweile zu einem weiteren tödlichen Unfall wegen dieser mangelhaften Prüfpraxis. Wiedermal nur ein weiteres Menschenleben für den Profit geopfert...
13. November 2009 um 12:53
Bis jetzt konnte ich in der Urteilsbegründung nicht erkennen, dass der Richter die Prüfpflicht der elektrischen Anlage nach §12 AVBEltV durch den Vermieter beachtet hat. Wenn nicht besteht die Gefahr eines groben Fehlurteils.
Leider kam es mittlerweile zu einem weiteren tödlichen Unfall wegen dieser mangelhaften Prüfpraxis.
Wiedermal nur ein weiteres Menschenleben für den Profit geopfert...
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